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Hinweise zur Anmeldung PDF Drucken
Hinweise zur Aufnahme von Auszubildenden (Fotomedienfachleute, Fotografen, Fotomedienlaboranten) in die LANDESBERUFSSCHULE PHOTO+MEDIEN KIEL

  1. Anmeldung der neuen Auszubildenden

2. Ausbildungszeitveränderungen

3. Prüfungsanmeldung der neuen Auszubildenden

4. Lehrgangstermine

5. Umschülerinnen/Umschüler

6. Aufnahme von Auszubildenden außerhalb von Schleswig-Holstein

7. Schulkosten


Hinweise zum Bewerbungsverfahren für den schulischen Ausbildungsgang
"Staatlich geprüfter Fotodesigner/Staatlich geprüfte Fotodesignerin"
in der BERUFSFACHSCHULE FÜR FOTODESIGN KIEL finden Sie unter
"Ausbildungsberufe - Fotodesigner"

pfeil_hoch 1. Anmeldung der neuen Auszubildenden

Bitte verwenden Sie eines der folgenden Anmeldeformulare und senden es bis zum 31. August an die LANDESBERUFSSCHULE PHOTO+MEDIEN KIEL zurück. Das benötigte  Anmeldeformular finden Sie hier:

pfeil_hoch 2. Ausbildungszeitveränderungen

Ausbildungszeitverlängerungen oder -verkürzungen, die sich nach erfolgter Anmeldung ergeben, müssen der Schule unbedingt mitgeteilt werden, da sonst keine ordnungsmäßige, auf den Prüfungstermin abgestimmte Beschulung möglich ist. Außerdem ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit mit der Berufsschule abzustimmen, um den Prüfungserfolg nicht zu gefährden.
Bei Verkürzung der Ausbildungszeit wird die Schulbesuchszeit entsprechend verkürzt. Demnach entfallen bei einer

Verkürzung um ein halbes Jahr: 6 Wochen Berufsschulunterricht
Verkürzung um ein Jahr: 12 Wochen Berufsschulunterricht.


pfeil_hoch 3. Prüfungsanmeldung der neuen Auszubildenden

Bei Aufnahme in die LANDESBERUFSSCHULE PHOTO+MEDIEN KIEL beantragen Sie bitte ebenfalls bei Ausbildungsbeginn bei der für Ihren Ausbildungsbetrieb zuständigen Kammer die Übertragung der Prüfrechte auf die Industrie- und Handelskammer zu Kiel oder die Handwerkskammer Schleswig-Holstein. Nur so kann sichergestellt werden, dass Zwischen- und Abschlussprüfungen zeitnah mit dem Berufsschulunterricht abgestimmt werden können.


pfeil_hoch 4. Lehrgangstermine

Die Lehrgangstermine stehen Ihnen hier als PDF-Datei zur Verfügung:


pfeil_hoch 5. Umschüler/Umschülerinnen

Umschülerinnen und Umschüler sind nicht berufsschulpflichtig. Sie können aber nach § 23, Abs. 6 Schulgesetz Schleswig-Holstein in die Berufsschule aufgenommen werden, wenn der Träger der Umschulungsmaßnahme oder der Umschulungsbetrieb sich bereit erklären, einen von der obersten Schulbehörde für jedes Schuljahr im Voraus festgesetzten Beitrag zu zahlen.


pfeil_hoch 6. Aufnahme von Auszubildenden außerhalb von Schleswig-Holstein

A - Fotomedienlaborant / Fotomedienlaborantin
Die Auszubildenden aus Schleswig-Holstein und aus den folgenden Bundesländern können direkt bei der LANDESBERUFSSCHULE PHOTO+MEDIEN KIEL angemeldet werden, ohne dass es weiterer Genehmigungen bedarf: Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen.1)

B - Fotomedienfachmann / Fotomedienfachfrau
Zur Zeit können neben den Betrieben aus Schleswig-Holstein Betriebe aus foldenden Bundesländern ihre Auszubildenden zur LANDESBERUFSSCHULE PHOTO+MEDIEN KIEL schicken: Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Sachsen1). Diese Liste der Bundesländer, die ihre Auszubildenden Fotomedienfachleute nach Kiel schicken dürfen, kann sich noch verändern. Weitere Informationen zur Aufnahme von Auszubildenden Fotomedienfachleuten aus anderen Bundesländern  erfragen Sie bitte in unserem Sekretariat bei Frau Annegrete Niehusen unter 04 31 - 57 97 023

C - Fotograf / Fotografin
Ausbildungsbetriebe aus den Bundesländern Schleswig-Holstein und Hamburg können können ihre Auszubildenden direkt bei der LANDESBERUFSSCHULE PHOTO+MEDIEN KIEL anmelden.

Ausbildungsbetriebe aus anderen Bundesländern können ihre Auszubildenden bei der LANDESBERUFSSCHULE PHOTO+MEDIEN KIEL anmelden unter der Voraussetzung, dass ...

die Genehmigungen des abgebenden Landes und des aufnehmenden Landes Schleswig-Holstein vorliegen und der Ausbildungsbetrieb den gesamten Schulkostenbeitrag über alle drei Ausbildungsjahre übernimmt.

Die Genehmigung(en) für die Beschulung in Schleswig-Holstein sind vom Ausbildungsbetrieb bei der örtlich zuständigen Berufsschule oder der zuständigen Bezirksregierung einzuholen. Den Aufnahmeantrag richten Sie bitte an das Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Abt. III, Herrn Christian Ziesmann, Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel.

1)
Aufgrund der Rahmenvereinbarung über die Bildung länderübergreifender Fachklassen für Schülerinnen und Schüler in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender (Splitterberufliste). Für nicht aufgeführt Bundesländer gelten die gleichen wie unter C genannten Voraussetzungen.



pfeil_hoch 7. Schulkosten

Fragen zu den Schulkosten beantwortet Ihnen Monika Turowski vom Photo+Medienforum Kiel , Tel. 04 31 - 57 97  012